Unsere Allgemeinen Miet- & Geschäftsbedingungen kannst du hier herunter laden.
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen der/dem Mieter:in und
ISO Studios Leipzig, Saarländer Straße 42, 04179 Leipzig, Inh.: Erik Fischer
im Folgenden „Vermieter“ - genannt.
Die/der Mieter:in handelt und benutzt die Räumlichkeiten der ISO Studios auf eigene Gefahr. Sie/er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Mitarbeiter:innen, Auftraggeber:innen, Besucher:innen, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
1. Mietpreise & Kosten des Widerrufs
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis anhand der aktuellen Preisliste, die wir unter www.iso-studios.de bereitstellen. Die Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist spätestens zum Beginn der gebuchten Zeit bei uns fällig. Die Bezahlung kann bei der Buchung per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift oder am gemieteten Tag, je nach Studio, in bar, per PayPal oder per Karte erfolgen.
Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut unserer Preisliste und Punkt 3 dieser AGB berechnet. Zusätzliche Kosten für Heizung, Strom und Nutzung von Requisiten, Beleuchtungstechnik oder Möbelstücken entstehen nicht. Bei Stornierung / Widerruf innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn ist die gesamte Gebühr zu bezahlen. Davor fallen keine Stornierungsgebühren an.
2. Nutzungsprotokollieren & Datenschutz
Aus Sicherheitsgründen, zum Zwecke der Nutzungskontrolle und zur Vermeidung von Nutzungsmißbrauch, sind die Türen und Fenster in unseren Studios mit elektronischen Sensoren ausgestattet. Die Nutzungsdaten werden dazu völlig anonym gespeichert und können nur durch uns den jeweiligen Buchungen und Personen zugeordnet werden. Es werden in keinem Fall, weder heute noch in der Zukunft, Daten über jene aus elektronischen Schließsystemen und Kontaktsensoren hinaus erfasst. Unsere Systeme und Sensoren nehmen weder Ton noch Bild auf.
3. Nutzung außerhalb der gebuchten Zeit & über die gebuchte Personenzahl hinaus
Hierbei zählt nicht, ob wir erreichbar waren (z.B. per Telefon), sondern ob versucht wurde, uns zu erreichen. Dazu zählt auch eine Nachricht über elektronische Nachrichtendienste wie Whatsapp. Eine E-Mail an uns betrachten wir in diesem akut zeitabhängigen Fall als gegenstandslos.
Wenn weit nach der gebuchten Zeit bei uns Fenster und/oder Türen offen stehen, werden wir nach einem obligatorischen Anruf bei dem/der Mieter:in das Studio zur Gefahrenvermeidung aufsuchen. Können wir vor Ort feststellen, dass das Studio ohne Absprache weiter genutzt wird oder Fenster bzw. Türen offen gelassen wurden, behalten wir uns die Berechnung einer zusätzlichen Pauschale von 50,–€ inkl. MwSt. für Weg und Arbeitzeit vor.
4. Zustand der Räume
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben bzw. zu verlassen. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn die/der Mieter:in für eventuell durch diese entstehende Schäden aufkommt bzw. Verunreinigungen eigenständig beseitigt. Gefährliche Tiere (z.B. giftige Reptilien) dürfen unter keinen Umständen mitgebracht werden.
5. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Die/der Mieter:in verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unsachgemäßen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
6. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem gebuchten & vereinbarten Zeitpunkt, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Hierbei betrachten wir 15 Minuten als Karenzzeit. Das jeweilige Studio darf also gerne 15 Minuten vor oder nach dem gebuchten Startzeitpunkt betreten werden. Die gebuchte Nutzungsdauer beginnt innerhalb der Karenzzeit mit dem Betreten des Studios. Kann eine/ein Mieter:in nicht innerhalb von 15 Minuten nach Beginn der gebuchten Zeit betreten, verkürzt sich die Nutzungsdauer entsprechend, um den nachfolgenden Betrieb nicht zu gefährden.
7. Fotografieren außerhalb unserer Räumlichkeiten
Durch die Anmietung erhält die/der Mieter:in das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräume, Treppenhäuser, Flure) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt. Die Rechte an den Örtlichkeiten (Fluren, Treppenhäusern, Grundstücken) liegen bei den jeweiligen Besitzer:innen.
8. Schäden bei Mietbeginn
Die/der Mieter:in verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
9. Eigene Verantwortung & Gefahr
Die/der Mieter:in handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten oder anderen wertvollen Gegenständen, die durch etwaige Defekte an der Mietsache entstehen, von denen der Vermieter zum Zeitpunkt der Nutzung durch die/den Mieter:in keine Kenntnis besitzt.
10. Haftung
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Die/der Mieter:in übernimmt die Verantwortung für die Unversehrtheit des Raumes, der Einrichtungsgegenstände & Geräte. Die/der Mieter:in haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Auch für Diebstahl haftet die/der Mieter:in, wenn dieser aus dem Handeln einer beteiligten Person hervorgeht (z.B. wenn die Tür vom Studio offen gelassen wurde oder Gegenstände in den Hausflur geräumt und nicht überwacht werden).
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden der/dem Mieter:in zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird die Arbeitszeit für die Wiederbeschaffung/Wiederherstellung (z.B. Entsorgung der beschädigten Sache, Fahrtzeit, Beschaffung, Aufbau) mit 80,– € inkl. MwSt. pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.
Sollte durch unsachgemäße Nutzung der/des Mieter:in die große, weiße Wand oder der Boden im ISO 70 einen sofortigen Neuanstrich erforderlich machen, weil der Zustand den nachfolgenden Mieter:innen nicht zumutbar ist, berechnen wir die Streicharbeiten wie folgt:
Weiße Wand: 200,–€ inkl. MwSt.
Boden: 600,–€ inkl. MwSt.
Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch die/den Mieter:in ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden der/dem Mieter:in berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Hintergründe, Lichttechnik, Stative) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Kameras und Objektive) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
11. Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, den der Vermieter nicht zu verantworten hat) nicht oder nur teilweise wie gebucht & geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
12. Freigabe zur Veröffentlichung / Locationrelease
Durch die Bestätigung und vollständige Bezahlung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber am Bild der Räumlichkeiten der/dem Mieter:in, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Studionutzung teilhabenden Personen, die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden (z.B. Interioraufnahmen, die bei Stockagenturen verkauft werden).
Ist eine/ein Mieter:in mit der Zahlung säumig, ist eine Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen, sofern unsere Räumlichkeiten darauf zu erkennen sind, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung strengstens untersagt.
13. Aufnahmebereiche / Freizügige Aufnahmen
Aufnahmen bis zum Bereich des klassischen Vollaktes sind in unseren Studios erlaubt. Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen strengstens verboten. Bei Mißachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Einbehaltung der vollen Mietgebühr zu beenden und zieht ggf. die Polizei hinzu. Sollten die/der Mieter:in oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.
14. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen
Sollte die/der Mieter:in in unseren Räumen
• gegen eine der hier genannten Regelungen verstoßen
• sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen
• Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, welche die/der jeweilig zuständige Mitarbeiter:in für unvertretbar hält
kann diese/dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden.
Wir lehnen Rassismus, Gewalt, Sexismus und Homophobie entschieden ab.
Die/der Mieter:in hat in diesem Fall mit seinen Gästen, Mitarbeiter:innen, Modellen und Begleitpersonen die Räumlichkeiten der ISO Studios umgehend zu verlassen und bekommt bei uns Hausverbot. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
15. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.
16. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte, Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
Stand: August 2024
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